Gottlieb Daimler versuchte sich einst auch als Motorradbauer – und zwar schon im Jahr 1885 mit dem so genannten Reitwagen, der jedoch ein Versuch blieb. Als erstes Motorrad, das auch käuflich zu erwerben war, gilt hingegen das Motorrad von Hildebrand und Wolfmüller aus dem Jahr 1894. Irgendwann wurde seitens der Versicherungsgesellschaften erkannt, dass auch eine Motorradversicherung von Nöten war, weil immer mehr Motorräder auf den Straßen unterwegs waren.
Grundsätzlich ist es so, dass man – wenn man die Statistiken so betrachtet – heute so, dass man, wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist, schon ein gewisses Risiko eingeht, denn die Unfallzahlen bei den Motorradfahrern sind schon erschreckend hoch. Dabei ist es auch so, dass Motorradfahrer keine Schutzzelle um sich herum haben, wie man es in einem Auto vorfindet. Als Motorradfahrer sich dabei im Rahmen einer privaten Unfallversicherung, wie auch Privathaftpflicht abzusichern ist ebenso wenig nicht verkehrt, wie eine Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung für das Motorrad ist dabei zwar nicht Pflicht, aber dennoch sinnvoll, wobei man keine separate Motorradversicherung abschließen muss, wenn der Haushalt bereits ohnehin über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügt.
Es ist dabei so, dass man hier auch auf die Sonderform dieser Art von Versicherung zurückgreifen kann – die Schutzbriefe. Diese sind vor allem bei einem Auslandsurlaub sinnvoll. Aber auch innerhalb Deutschlands kann eine derartige Versicherung durchaus hilfreich sein, um finanziellen Belastungen durch einen Motorradunfall vorzubeugen. Wie auch zu einer Autoversicherung, so kann man auch zu einer Motorradversicherung den Rechtsschutz noch zusätzlich abschließen. Eine Verkehrsrechtschutz muss man dabei nur noch zusätzlich abschließen, wenn im Haushalt noch keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Geschrieben von Michaela Schleußner ( m.schleussner [at] online.de )
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