Bei der Freistellung von Arbeitnehmern alles richtig machen
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Die Freistellung von Arbeitnehmern im Unternehmen ist ein immer wieder strittiges Thema. Hier kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gerade auch deshalb, weil Freistellungen auch immer wieder im Rahmen von Kündigungen ausgesprochen werden.
Beispielsweise kann dann eine Freistellung erfolgen, wenn einem Mitarbeiter aufgrund eines Vertrauensbruch in einer schwerwiegenden Sache erfolgte. In so einem Fall ist es für den Arbeitgeber dann oftmals nicht ratsam, den Mitarbeiter noch während der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Gerade dann wenn eine fristlose Kündigung nicht möglich ist, ist die Freistellung als das erste Mittel.
Unter Umständen kann man dem Mitarbeiter während der Freistellung einen Teil seiner Bezüge streichen, so zum Beispiel den Dienstwagen oder zusätzliche Bonuszahlungen. Dies geht jedoch nur dann, wenn man auf entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag geachtet hat. Gerade deshalb ist es für Unternehmer auch vorsorglich wichtig, sich über das Thema Freistellung zu informieren und Verträge entsprechend zu gestalten.
Informationen rund um die Freistellung erhält man auch im Internet auf Portalen wie etwa 4personaler.de. Auf solchen Seiten gibt es auch ganz allgemeine Infos für zahlreiche verschiedenen Personalfragen. Die Informationen sind hier einfach und verständlich aufbereitet, entsprechen den neusten Gesetzen und sind zudem rechtssicher und aktuell. Somit ist man mit einer solchen Adresse auf jeden Fall richtig beraten. Hier findet man dass was man sucht auch sehr Ziel-gerichtet. Man muss sich hier nicht erst durch einen Wust irrelevanter Daten und Fakten wühlen, sondern erhält konkrete Antworten auf ganz konkrete Fachfragen.
Geschrieben von Fabian Brake ( Texter1983 [at] web.de )
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Letzte Aktualisierung ( Monday, 28 March 2011 )
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