Sinn der Arbeitnehmerüberlassung

26.08.2007 Zugriffe: 1082
ArbeitnehmerüberlassungEine Arbeitnehmerüberlassung entleiht einen Arbeitnehmer an einen Dritten, für welchen der Angestellte dann arbeitet.Der Arbeitnehmer wird bei einer Überlassungsfirma angestellt, erhält einen Arbeitsvertrag, der sich lediglich darin unterscheidet, dass kein Arbeitsort definiert wird. Er arbeitet nicht für die Zeitfirma, sondern wird an ein anderes Unternehmen ausgeliehen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer unterliegt den Weisungen des Kunden, aber disziplinarrechtlich dem eigentlichen Arbeitgeber.Die Bezahlung des Arbeitnehmers erfolgt durch die Arbeitnehmerüberlassung. Zwischen beiden Firmen wird ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit festgelegt. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt keinerlei Haftung für die Arbeitsqualität, sondern nur dafür, dass der Mitarbeiter, die angeforderten Qualifikationen mitbringt.Ein Mensch geht zum einen zu einer Zeitfirma um dadurch eventuelle Arbeitslosigkeit zu beenden. Es ist aber auch eine Chance sich verschiedene Bereiche und Firmen ansehen zu können, um sich später auf eine Branche festzulegen.Der Kunde profitiert von diesem Arbeiter, da er große Spitzen schnell bewältigen kann, ohne einen festen Mitarbeiter einstellen zu müssen. Wird die aufkommende Arbeit weniger, kann der Leihvertrag beendet werden.Die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Zeitarbeit ist erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde befristet erteilt, kann nach mehrmaligen Kontrollen auch unbefristet erteilt werden. Bei Verstößen kann sie entzogen werden, was zur Folge haben kann, dass entliehene Mitarbeiter in den Personalstamm des Kunden übergehen.Der Mitarbeiter kann solange wie nötig in einem Kundenunternehmen eingesetzt werden und sollte den Festangestellten gleichgestellt werden. Dies betrifft auch Sondervergütungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Überstunden etc. Die meisten Tarifverträge sehen eine Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche, wobei der Mitarbeiter verpflichtet ist, sich an die Arbeitszeitregelung des Kunden zu halten. Überstunden fließen als Guthaben auf ein Arbeitszeitkonto.Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, jedoch kann während der Probezeit die Kündigungsfrist auf einen Tag verkürzt werden, in den ersten drei Monaten nach einer Woche gekündigt werden.Die Entlohnung richtet sich nach der Eingruppierung des Mitarbeiters in eine bestimmte Entgeltgruppe. Viele Firmen bieten ebenfalls eine Kostenerstattung zu Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verpflegung an.      

Geschrieben von Jürgen schaubhut ( info [at] schaubhut.com )





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Letzte Aktualisierung ( Friday, 07 September 2007 )
 


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