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Eine Vaterschaft anfechten – Fristen vor Gericht
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Mittwoch, 24 Oktober 2007 Zugriffe: 1484

Vaterschaftstest - Eine Vaterschaft anfechten

Mit einer sogenannten Vaterschaftsklage können Väter beantragen, dass festgestellt wird, dass sie nicht der leibliche Vater ihres Kindes sind. So kann das Verwandtschaftsverhältnis Vater-Kind aufgehoben werden.

Um die Vaterschaftsklage einreichen zu können, muss der vermeintliche oder tatsächliche Vater des Kindes zunächst einen berechtigten Verdacht kundtun. Darüberhinaus muss er die Klage spätestens zwei Jahre nach Kenntnis der Umstände, die eine Vaterschaft ausschließen würden, enreichen, ansonsten verstreicht die Verjährungsfrist, nach deren Ablauf die Klage auf Anfechtung der Vaterschaft (mit gerichtlicher Anordnung eines Vaterschaftstests) nicht mehr eingereicht werden kann.
In Deutschland ist ein privat durchgeführter Vaterschaftstest nicht ausreichend. Der Vater gilt, wenn er vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht geklagt hat, rechtlich und gesetzlich weiterhin als Kindesvater, selbst wenn ein privater Vaterschaftstest beweist, dass er nicht der biologische Vater sein kann. Er hat auch dann für Unterhaltszahlungen einzustehen.

Wird nach Geburt eines ehelichen Kindes ein prüfbarer und nachweisbarer Grund genannt, der beweist, dass der Ehemann nicht biologischer Vater des Kindes sein kann, muss die Vaterschaftsanfechtungsklage spätestens zwei Jahren ab Erkenntnisdatum rechtshängig gemacht werden. Das heißt, der Beweis muss nachweisbar erbracht werden und die Vaterschaftsklage eingereicht werdne. Die Frist beginnt immer erst ab Geburt des Kindes zu laufen, auch wenn beim Vater bereits vor der Geburt ein Verdacht vorlag.

Der mögliche Kindesvater sollte seine begründeten Zweifel möglichst kurzfristig im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage formulieren, damit er möglichst schnell eine gerichtliche Anordnung bewirken kann, welche die Erstellung des Vaterschaftstest beinhaltet.

Ganz abgesehen davon dürfte es auch aus psychischer Sicht – für Vater, Mutter und Kind – sinnvoll sein, Zweifel an der Vaterschaft möglichst kurzfristig aus der Welt zuschaffen.

 

 

 

 

 

 


Geschrieben von Kerstin Becker ( yari [at] gmx.net )
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 30 Oktober 2007 )
 
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