Kindergeld
Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Höhe des Kindergeldes:Seit 2002 werden für das erste bis zum dritten Kind ein Betrag von 154€ ausgezahlt. Für jedes weitere Kind (vierte und mehr) entsteht ein Anspruch in Höhe von zusätzlichen 179 € monatlich. Besonderheiten:Für Kinder in Ausbildung wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt, ebenso für Kinder ohne Ausbildungsplatz oder ohne berufsqualifizierten Abschluss; für Kinder ohne Arbeitsplatz nur bis zum 21. Lebensjahr. Während der Ausübung des Wehr- oder Zivildienstes entfallen die Zahlungen, werden jedoch anschließend wieder aufgenommen und für die Zeit der Ableistung der Dienste nachgezahlt. Bei Zahlung des Kindergeldes bei volljährigen Kindern ist zudem darauf zu achten, dass das Einkommen der Kinder einen Jahresbetrag von 7.680 Euro nicht übersteigt, da ansonsten das gesamte Kindergeld für den Jahreszeitraum zurückgezahlt werden muss.Antragsstellung:Der Antrag auf Kindergeld wird grundsätzlich bei der zuständigen Familienkasse des Wohnbezirks gestellt, in der Regel ist dies die zuständige Agentur für Arbeit.
Elterngeld
Anspruchsberechtigte:Mütter und Väter, welche ihre Kinder selbst erziehen und betreuen, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, mit ihren Kindern unter einem Dach leben und ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben, sind elterngeldbezugsfähig.Höhe des Elterngeldes:Grundsätzlich bewegt sich das Elterngeld zwischen mindestens 300 € bis maximal 1800 €. Errechnet wird der Anteil der Leistung aufgrund der Höhe des Verdienstausfalls durch Betreuung der Kinder und somit Verzicht oder Einschränkung des Berufslebens. Vater Staat gleicht mindestens 67 Prozent des weggefallenen Nettoeinkommens aus.Zahlungszeitraum:Bei Elternpaaren werden 12 Monate für ein Elternteil geleistet. Nimmt das andere Elternteil anschließend ebenfalls für 2 Monate eine Erwerbspause oder -reduzierung, wird auch in dieser Zeit Elterngeld gezahlt, somit maximal 14 Monate. Bei Alleinerziehenden sind es für eine Person 14 Monate.
Geschrieben von Peter Piekarz ( pp [at] pikay.com )
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