Feuerwerk eignet sich nicht nur für Silvester und Fasching auch unter dem Jahr gibt es immer wieder besondere Anlässe wo der Einsatz eines Feuerwerks zumindest denkbar wäre, damit alle eine möglichst lange und lebendige Erinnerung an das entsprechende Ereignis haben. Besonders die Hochzeiten oder runden Geburtstage eigenen sich hervorragend für ein Feuerwerk. Wenn man dann noch einen Profi mit der Planung und Durchführung des Feuerwerks beauftragt kann man sich fast sicher sein dass das geplante Feuerwerk auch wirklich seinen beabsichtigten Zweck erfüllt. Es gibt zahlreiche Feuerwerkskörper die speziell auf den Anlass zu dem sie abgefeuert werden sollen zugeschnitten sind. So gibt es zum Beispiel spezielles Hochzeitsfeuerwerk oder Geburtstagsfeuerwerk in Form von Raketen die in dem Moment wo sie in der Luft explodieren verschiedene dem Anlass entsprechende Figuren in den Himmel zeichnen. Dies können beispielsweise Ringe oder auch Zahlen und Buchstaben oder sogar ganze Namen und Schriftzüge in allen möglichen denkbaren Farben sein. Natürlich gibt es solch spezielles Feuerwerk nicht nur für Profis sondern auch für Privatleute zu kaufen. Einschlägige Internet Online Shops, die sich auf den Vertrieb von Feuerwerken und Feuerwerkszubehör Artikeln spezialisiert haben, bieten in der Regel auch ein reichhaltiges Sortiment an Hochzeitfeuerwerk, Geburtstagsfeuerwerk und Spezialfeuerwerk aller Art an. Man kann die gewünschten Artikel aber auch teilweise im Einzelhandel vor Ort erwerben. So oder so, wer unter dem Jahr außerhalb von Silvester ein Feuerwerk veranstalten möchte, benötigt in jedem Fall eine spezielle Genehmigung der Behörden vor Ort dafür. Der erste Schritt für alle die so ein Feuerwerk planen führt also in jedem Fall immer zum Rathaus der Gemeinde wo das Feuerwerk stattfinden soll. Es genügt in der Regel ein schriftlicher formloser Antrag in dem aber auf jeden Fall aufgeführt werden muss an welchem Datum und innerhalb welches Zeitrahmens das Ganze stattfinden soll. Zudem sollte man auch den Anlass des Feuerwerks nennen. Gegen Vorlage dieser Genehmigung kann der Händler dann auch unter dem Jahr das Paket schnüren und die Feuerwerksartikel an den Antragsteller verschicken. Marc STricker |
Geschrieben von Marc Stricker ( mail [at] zyndrom.de )