Eine kleine Einführung zum Thema Wettbewerbsrecht

15.01.2008 Zugriffe: 619
Zur Regulierung des Wettbewerbes zwischen den Marktteilnehmern dient das Wettbewerbsrecht. Es soll vor allem verhindern, dass Monopole entstehen und die volkswirtschaftliche Stabilität sichern. Es gibt zwar keine rechtlich anerkannte Erklärung für den Begriff Wettbewerb aber man kann im allgemeinen darunter verstehen, dass die Marktteilnehmer versuchen, sich einen Vorteil gegenüber seiner Mitbewerber zu verschaffen.Damit es hier mit rechten und vor allem legalen Mitteln zugeht, gibt es das Wettbewerbsrecht bzw. das Kartellrecht. Das Wettbewerbsrecht untergliedert sich im Prinzip in zwei Bereiche. Einmal das Kartellrecht, hier ist dann das Kartellamt zuständig und das Lauterkeitsrecht.Der ein oder andere hat sicher schon mal von dem Begriff unlauterer Wettbewerb gehört. Da der Begriff Wettbewerb unter anderem aber auch eine Marktstruktur bezeichnen kann, besitzt der juristische Begriff in dem Sinne eine gewisse Mehrdeutigkeit.Auf europäischer Ebene ist der Begriff Wettbewerbsrecht noch umfassender als in Deutschland, da hier unter anderem auch auf die Größenordnung bezüglich der Vereinbarkeit mit gemeinsamen Markt geachtet wird.Sollten Sie fragen zum Wettbewerbsrecht haben oder aber der Meinung sein, dass ein Mitbewerber gegen dieses Gesetz verstößt und Sie möchten dies gerne von einem Anwalt prüfen lassen, so können Sie sich jederzeit an die Kanzlei Weiß & Partner wenden. Gerne wird Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt zur Seite gestellt.Schmidt Svenoffice (at) pr.ag

Geschrieben von Sven Schmidt ( office [at] pr.ag )




Suchbegriffe
Wettbewerb Wettbewerbsrecht Mitbewerber Kartellrecht

Letzte Aktualisierung ( Monday, 04 February 2008 )
 


Kommentar schreiben
Sicherheitscode     Aktualisieren