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Reisestornierungen - Was tun, wenn der Urlaub ins Wasser fällt?
Der Urlaub ist geplant, die Vorfreude groß. Unvorhergesehene Zwischenfälle können die Reiselust jedoch trüben. Dabei kann es sich um Krankheitsfälle oder auch um Naturereignisse handeln, die nicht abzusehen sind und den geplanten Urlaub verhindern: die Reise muss storniert werden. Doch nicht immer bekommt der Kunde den Reisepreis erstattet. Es ist wichtig, einige Punkte im Vorfeld einer Reise zu beachten, die einem ansonsten die Lust am Urlaub verderben könnten. Bei einer Erkrankung ist es notwendig die Reise so früh wie möglich abzusagen. Auf eine Genesung zu hoffen und die Stornierung heraus zu zögern sollte vermieden werden. Auch wenn der behandelnde Arzt nicht gleich von der Reise abrät, sollte so schnell wie möglich eine Entscheidung getroffen werden. Auch bei Verlust des Arbeitsplatzes oder Straftaten Dritter, kann eine Reise storniert werden. Bei der Buchung einer Reise wird ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossen. Aus diesem Grund kann der Kunde die Reise zwar jederzeit absagen, der Veranstalter hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese variiert von Veranstalter zu Veranstalter und ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. Vor einer verbindlichen Buchung ist es daher wichtig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig und in Ruhe zu lesen. Damit die Kosten einer Stornierung erst gar nicht entstehen, ist es ratsam eine Reiserücktrittsversicherung bei der Buchung abzuschließen. Die Höhe des Beitrags einer solchen Versicherung hängt vom Reisepreis ab. Vereisen Sie mehrmals im Jahr, kann es sinnvoll sein über eine Jahrespolice nachzudenken. Die Versicherung kommt allerdings nur in bestimmten Fällen zum Einsatz. Einzelheiten sollten daher mit dem Veranstalter im Vorfeld geklärt werden. Möchten Sie von der Rücktrittsversicherung Gebrauch machen, so sollten Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter und die Versicherungsgesellschaft benachrichtigen. Selbstverständlich möchte man die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch nehmen müssen, jedoch lässt sich der Urlaub mit einer doch viel mehr genießen.
Geschrieben von Felix Eckart ( felixe [at] live.de )
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