Der Sportwettenskandal im deutschen Fußball

11.12.2007 Zugriffe: 876
Am 11. Februar 2005 wird beim ersten Sportgerichtsverfahren des DFB ein Vergleich geschlossen. Der Hamburger SV erhält für das manipulierte Pokalspiel gegen SC Paderborn, das 2:4 endete, eine Entschädigung in Höhe von 2 Millionen Euro. Einen Tag später wird Hoyzer in Berlin wegen Fluchtgefahr verhaftet und in Untersuchungshaft gebracht. Schiedsrichter Torsten Koop wird am 14. Februar vom DFB suspendiert, weil er einen Anwerbungsversuch von Hoyzer im Januar nicht gemeldet hatte. Auch das UEFA-Cup-Spiel Panionios Athen – Dynamo Tiflis soll vom Sportwetten Skandal betroffen sein, so dass in Athen die Europäische Fußball-Union UEFA mit Untersuchungen wegen Unregelmäßigkeiten beim Wettverhalten in einigen Ländern beginnt. Am 15. Februar wird dem Einspruch von Wacker Burghausen vom DFB-Sportgericht stattgegeben und es kommt zum ersten Mal wegen krimineller Machenschaften im deutschen Profi-Fußball zu einer Spielwiederholung. Die Partie soll von Hoyzer verschoben worden sein. Gegen die Neuansetzung des Zweitliga-Spiels gegen Wacker Burghausen legt LR Ahlen beim DFB-Bundesgericht Berufung wegen der Auffälligkeiten bei Sportwetten ein. Am 25. Februar wird Hoyzer nach 13 Tagen Untersuchungshaft wieder freigesetzt. Er muß sich als Hauptbeschuldigter im Wettskandal drei Mal wöchentlich bei der Polizei melden. Am 03. März kommt es zu einer zweiten Spielwiederholung, nachdem das DFB-Sportgericht auch das Regionalliga-Spiel Hertha BSC Amateure gegen Arminia Bielefeld Amateure annullierte, das von Marks geleitet wurde. Die vom SC Freiburg beantragte Neuansetzung des Bundesliga-Spiels gegen den 1. FC Kaiserslautern wurde vom DFB-Bundesgericht abgewiesen, wogegen der SC Freiburg Berufung einlegt. Am 10. März wird von der Staatsanwaltschaft Berlin die am 09. März erfolgte Festnahme von Marks wegen Betruges in drei Fällen bestätigt. Gegen ihn sowie Tomislav C. wird Untersuchungshaft angeordnet. Nunmehr ist der Fall Hoyzer auch zu einem Fall Marks geworden. Erst im Dezember 2006 findet die Sache ein vorläufiges Ende: Der BGH verwirft die Revision und bestätigt das Urteil im Sportwettenprozeß vom November 2005 gegen Hoyzer, der damit für zwei Jahre und fünf Monate hinter Gitter sitzen muß.

Geschrieben von Tobias Krentscher ( info [at] toro-solutions.de )





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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 11 December 2007 )
 


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