Die Frage nach der geeigneten Krankenversicherung wird nicht nur durch finanzielle Faktoren bestimmt

08.07.2008 Zugriffe: 572

Gesetzlich oder Privat versichert?

Wer in den kommenden Wochen mit seinem Vorgesetzten in Gehaltsverhandlungen einsteigen kann, sollte eine wesentliche Gehaltsgrenze kennen und berücksichtigen, die so genannte „Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung“. Diese regelt die Obergrenze, bis zu der ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, bzw. im Umkehrschluss, ab wann die freiwillige Versicherung beginnt. Übersteigt das Einkommen die Grenze, dann kann ein Arbeitnehmer weiterhin in der GKV versichert bleiben, sein Beitrag richtet sich dann nicht mehr an den monatlichen Bezügen aus, sondern ist durch die Beitragsbemessungsgrenze auf den Höchstbetrag begrenzt. Alternativ kann der Wechsel in eine Private Krankenversicherung ins Kalkül gezogen werden, die grundsätzlich nur freiwillig versicherte Mitglieder haben und mit der einige weitere Veränderungen einhergehen. Die private Krankenversicherung ist anders als die gesetzlichen Krankenkassen dem Druck des Marktes ausgesetzt, jeder Anbieter muss mit den Beiträgen seiner Versicherten wirtschaftlich haushalten, da kein Strukturausgleich wie bei der GKV vorgesehen ist. Dieses führt zu einem höheren Wettbewerbsdruck, den die Versicherten jedoch relativ gelassen betrachten können, wirkt sich doch mehr Wettbewerb meistens und so auch in diesem Fall positiv auf die Leistungen und Ansprüche des Versicherten aus. Möglich werden dabei günstigere Tarife und ein Mehr an Versicherungsleistung (verglichen mit den Leistungen der GKV) auch dadurch, dass Verantwortung für die eigene Gesundheit auf den Versicherten übertragen werden und die aktive Mitarbeit im System gefordert ist und gefördert wird. Das beginnt damit, dass der Patient indirekt durch die privatärztliche Liquidation, die Kosten wenn auch nur Subjektiv beurteilen kann und die Rechnung des Arztes nach Prüfung und Freizeichnung an die PKV weiterleitet, es greift also das Kostenerstattungsprinzip. Hierdurch kann der Verwaltungsaufwand bei der Privaten Krankenversicherung reduziert werden und die Kostenvorteile an die Versicherten weitergegeben werden. Zum Vergleich, in der gesetzlichen KV gilt das Sachleistungsprinzip, d.h., es können bestimmte Heil- und Therapiemethoden von Ärzten mit den Kassen abgerechnet werden, ein Mehr an Leistung bedeutet dann ein Mehr an Zuzahlung des gesetzlich Versicherten.



Geschrieben von Andreas Mettler ( presse [at] mettlerweb.de )





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Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 15 July 2008 )
 


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