Der Verkehrsrechtsschutz sichert beim Streit im Verkehrsrecht ab.

10.08.2007 Zugriffe: 884
Egal ob Vielfahrer, Familie oder Single. Von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung kann jeder profitieren. Bei Streitigkeiten oder Verfahren im Bereich des Straßenverkehrs sowie rund ums Auto kann sie zwar Schäden oder Ärger nicht verhindern, wohl aber dem Versicherten die entstehenden finanziellen Lasten abnehmen. Dabei ist es egal, ob der Ärger daheim oder während des Urlaubs im Ausland entstanden ist. Durch die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten oder den Kosten für eventuell erforderliche Gutachter sichert eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ihre Mitglieder vor den finanziellen Auswirkungen dieser Tatbestände ab. Dabei ist man über den Verkehrsrechtsschutz auch dann versichert, wenn es um Steuerstreitigkeiten oder Ordnungswidrigkeiten betreffend ein Kfz geht oder man sich mit dem Verkäufer eines Autos oder einer Leasingfirma herumärgert. Einen solchen Rechtsschutz gibt es entweder einzeln oder in Kombination mit der Absicherung gegen finanzielle Risiken in anderen Bereichen des täglichen Lebens. Je nach Lebenssituation und Wahl der Verkehrsmittel gibt es drei verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen, zwischen denen der Verbraucher wählen kann. Da wäre zum einen die Fahrerversicherung, bei der ein bestimmter Fahrer versichert wird, egal welches Fahrzeug er führt und egal wie er sich sonst im Straßenverkehr vorwärts bewegt. Die zweite Variante ist die der Fahrzeugversicherung. Hier wird ein bestimmtes Fahrzeug versichert und das unabhängig davon, wer damit fährt. Der Versicherungsnehmer ist darüber hinaus auch bei Fahrten mit fremden Kfz sowie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und natürlich auch als Fußgänger versichert. Die umfangreichste Variante ist der so genannte Familien-Verkehrsrechtsschutz. Hier wird eine ganze Familie mit all ihren Fahrzeugen versichert. Somit sind nicht nur die Familienmitglieder bei der Benutzung aller Fortbewegungsmittel versichert, sondern auch Dritte, wenn diese ein auf ein Familienmitglied zugelassenes Kfz benutzen. Welche Variante dabei für wen am günstigsten ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab: Familien mit mehr als einem Kfz oder mit volljährigen Kindern sollten zur Familienversicherung greifen, Singles zur Fahrerversicherung und Leute, die sich ein Auto mit mehreren Personen teilen, greifen am besten zur Gahrzeugversicherung.

Geschrieben von Daniel Franke ( info [at] franke-media.net )




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Verkehrsrecht verkehrsrechtsschutzversicherungen

Letzte Aktualisierung ( Thursday, 08 November 2007 )
 


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