Ziel des deutschen Bundestages ist es den Gründungsmitgliedern diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die Eröffnung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit einem Einsatz von einem €.
Bisher wurde vorausgesetzt für die GmbH-Gründung ein Gundkapital von insgesamt 25t €. Wie eine bekannte Zeitung schrieb besteht eine Übereinstimmung in der Bundesregierung und eine entsprechende Reform soll im Bundestag beschlossen werden. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegen der britischen Limited besser gemacht werden. Der Grund für die Geetzesänderung das Grundkapital auf nur einen Euro zu reduzieren ist der negative Trend der Unternehmensgründungen. Durch die Änderung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte die Regierung dem Rückgang entgegen wirken. Zusätzlich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von einem € gibt es ab 01.01.2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung wie die betreffenden von der Haftung beschränkten 1 € Gesellschaft mit beschränkter Haftung abzuwickeln. Die Eröffnung der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll attraktiver umgesetzt werden. Rechtlicher Hintergrund für die neue Mini-GmbH (1 Euro GmbH) sind im Reglement zur Modernisierung des Rechtes einer GmbH und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgehalten. Die offizielle Bezeichnung dafür ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Gekennzeichnet ist die neue Unternehmensform durch das geringe Mindeststammkapital von einem Euro, denn die Gesellschaftsanteile können ab 1'nem € fragmentiert werden. Etwaige Mustersatzung kann ohne vom Notar beglaubigte benutzt werden. Dadurch und dem gestatteten elektronischen Eintrag in das Register der Handelskammer könnte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer verkürzt werden. Die Stammeinlage erfolgt in bar, also ohne Sacheinlagen. Die Zahl der Mitwirkenden ist auf drei beschränkt, ferner sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingeschrieben. Als Grundsicherheit sind auf genau ein Viertel des Jahresgewinnes auf die Bank zu legen, bis ein Eigenkapital von 10.000 € gespart ist. Dies entspricht der normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firmieren muss das Unternehmen mit dem Kürzel UG. Die Abkürzung kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen, es zeigt dem potentiellen Geschäftspartner, welcher sich mit der Mini-GmbH auskennt, dass dieser Mini-GmbH dieses Kapitalstamm fehlt. Sonst unterliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Verordnungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zum einen steht die Mini-GmbH unter der absoluten Überwachung durch die Finanzbehörden, anderseits verspricht sie ebenso Vorteile für Gründer einer Existenz. Es ist nicht nur für die deutsche Regierung ein Vorteil dar, falls auf Grund die Mini-GmbH, die massenhaftemassive Umorientierung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten nach Großbritannien, mit der Rechtsform Limited, zudem die Zuwiederhandlung in Form von „Briefkastenfirmen" verhindert wird. Hinzu kommt, dass der Unternehmer, den Sitz in England mehr darlegen muss und der der englische Briefwechsel mit den in England ansässigen Behörden und Ämtern nicht mehr gemacht werden muss. Ein wichtiger Pluspunkt für eventuelle Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland einzuklagen ist. Unternehmer und Kunden können somit nur profititeren von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann
Geschrieben von Ralph Schuenemann ( Ralph.Schuenemann [at] googlemail.com )