Mini GmbH gründen

08.02.2012 Zugriffe: 150
Schon seit 2008 ist die Mini-GmbH in vieler Munde. Begrenzte Haftung bei gleichzeitig geringer Einlage ab einem Euro sowie noch dazu im deutschen Recht verankert - die Mini-GmbH gewährt eine Menge Vorteile. Und damit hat diese Unternehmergesellschaft der Englischen Limited auf der Beliebtheitsskala mancher Gründer den Rang abgelaufen. Aber ist jener Trend zur Mini-GmbH gerechtfertigt?

Hier nun die relevantesten Eckdaten zur Mini-GmbH, mit der man als "UG (haftungsbeschränkt)" firmiert: Bei der Unternehmensgründung einer Mini-GmbH beträgt das Stammkapital mindestens einen Euro. Gleichwohl muss man bei einer Mini-GmbH Rücklagen bilden, bis der Unternehmer das Stammkapital einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, somit 25.000 Euro, zurückgelegt hat. Erst in diesem Fall erhält die Minigesellschaft den Status einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wie bei einer normalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehen Gründer auch bei der Unternehmensgründung einer Mini-GmbH zu einem Notar, weil nur der das Musterprotokoll ausfüllen darf. Wenn das Musterprotokoll eingesetzt werden soll, wird die Anzahl der Gesellschafter bei einer Minigesellschaft auf max. drei begrenzt.

Mini-GmbH oder doch Limited?

Ganz so einfach wie bei der Englischen Ltd funktioniert die Gründung einer Minigesellschaft demzufolge auf keinen Fall. Manche Firmengründer geben deshalb fortwährend noch einer Englischen Ltd einen Vorrang vor einer Unternehmergesellschaft. Ist eine Mini-GmbH für Sie die optimale Rechtsform? Informieren Sie sich auf der Website foerderland.de über jegliche Vorteile und Nachteile bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft.

Geschrieben von Anna Schuster ( a_s [at] art-e-fax.de )





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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 08 February 2012 )
 


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