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Der Energieausweis hat für viel Wirbel gesorgt. Viele Wohnungsbesitzer und Eigenheimbesitzer waren unschlüssig, was da denn nun auf sie zukommt. Viele fragten sich, ob auch sie davon betroffen wären und machten sich Gedanken um auf sie zu kommende Kosten. Aber es ist nicht so schlimm, wie die meisten zunächst befürchteten. Der Energieausweis ist eigentlich eine gute Sache und er betrifft zunächst einmal nur diejenigen, die ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten wollen. Die Energiekosten fressen uns auf. Energie wird immer teurer und auch die Rohstoffe sind nicht unendlich vorhanden. Daher liegt es eigentlich im Interesse eines jeden von uns, soviel Energie wie möglich zu sparen, d.h. so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen und damit viel Geld einzusparen. Leider sind die meisten unserer Gebäude immer noch Energieschleudern, denn der größte Teil des Gebäudebestandes ist vor 1977 - damals trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft- erbaut worden. Der Energieausweis gibt Interessenten (Käufern und Mietern) Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes. Er zeigt die Schwachstellen beim Verbrauch auf und bietet den Eigentümern auch Hinweise auf sinnvolle Energiespektrum Maßnahmen im Bereich der Eindämmung und der Heizkostenersparnis. Aber wie gesagt, der Ausweis ist nur Pflicht für diejenigen, die verkaufen oder neu vermieten wollen. Die Energie-Einsparungsverordnung 2007 trat im Oktober 2007 in Kraft. Für Neubauten besteht bereits seit 2002 die Pflicht zu einem Gebäude-Energieausweis. Nun sollen auch Altbauten diesen Energieausweis bekommen, aber stufenweise. Zunächst einmal sind die Gebäude betroffen, die bereits vor 1966 fertig gestellt wurden. Diese Gebäude, wenn sie denn verkauft oder neu vermietet werden, müssen bis zum 01.07.2008 über einen Energieausweis verfügen. Bis zum 01.10. 2008 haben die Besitzer dieser Gebäude noch die Wahl, ob sie einen verbrauchsabhängigen oder einen bedarfsabhängigen Energieausweis erstellen lassen. Die Energieausweise behalten 10 Jahre lang ihre Gültigkeit. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen (und das betrifft die meisten Gebäude) deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, gibt es jedoch eine Ausnahme. Ab dem 01.10.2008 dürfen für diese Gebäude nur noch bedarfsabhängige Energieausweise erstellt werden. Eine Ausnahme sind lediglich die Gebäude, für die die Eigentümer nachweisen können, dass sie bereits der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Andere Gebäude mit einem Fertigstellungsdatum ab 1966 müssen ab dem 01.01.2009 im Falle des Verkaufs oder der Vermietung über einen Energieausweis verfügen. Ab dem 01.07.2009 gilt dieses auch für Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen. Aus den Energieausweisen soll der Käufer, der Mieter aber auch der Eigentümer erkennen, wie es um die Energiebilanz in diesen Gebäuden bestellt ist. Das hat sicherlich Auswirkungen auf den Kaufpreis und auch auf die zu erzielende Miete, ist aber für die Besitzer auch ein Anreiz zu Modernisierungsmaßnahmen.
Geschrieben von Martin Götzfried ( m.goetzfried [at] enersan-gbr.de )
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Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 09 February 2011 )
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